rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Bitte lesen Sie die verschiedenen Nutzungsbedingungen dieser Website aufmerksam durch, bevor Sie sich auf den Seiten umsehen.

PRÄAMBEL

PIXACARE ist eine ethische, rechtliche und organisatorische Anwendung, die die Kamera des Smartphones in ein medizinisches Gerät verwandelt. Dabei werden zwei Service-Levels unterschieden:

- Die Grundlage, die aus der Lösung für die Verwaltung von Fotografien besteht

- SADM-Module (Medical Decision Support Solution), die neue Fähigkeiten freischalten

Diese beiden Service-Level sind Teil einer Softwarelösung: Pixacare.‍.

Grundsockel

Die PIXACARE-Anwendung ermöglicht es allen im Gesundheitswesen tätigen Personen, medizinische Fotos von ihren Patienten auf sichere Weise aufzunehmen, zu speichern und zu übermitteln. Die Fotos werden über die PIXACARE-Anwendung bei einem zugelassenen Gesundheitsdaten-Hosting-Unternehmen gespeichert, dessen Server sich in Frankreich und gegebenenfalls in der Europäischen Union befinden. Es werden keine Daten auf dem Computer oder dem Mobiltelefon des Arztes gespeichert.Als Angehöriger eines Gesundheitsberufs können Sie mit PIXACARE :

- jederzeit und an jedem Ort Fotos von Ihren Patienten machen ;

- Ihre Fotografien mit einem Label versehen, indem Sie einfach anpassbare Schlüsselwörter hinzufügen ;

- Ihre Fotobibliothek organisieren und verwalten. Die Fotografien werden in chronologischer Reihenfolge auf einer ergonomischen Benutzeroberfläche gespeichert ;

- Patientenidentifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Patientenidentifikationsnummer, falls vorhanden) automatisch von einem Datenträger abrufen, indem Sie die Scanfunktion der mobilen Anwendung verwenden ;

- die Einwilligung des Patienten einholen ;

- Schnappschüsse mithilfe eines Kontaktverzeichnisses und eines Instant-Messaging-Systems mit anderen Ärzten teilen.

Gemäß den vorliegenden Bedingungen werden die Fotografien mit Zustimmung der Patienten gesammelt und ausschließlich für medizinische Zwecke verwendet. Die PIXACARE-App ist sowohl für das Web als auch für Mobilgeräte verfügbar.

SADM-Module

Diese Module ermöglichen es, neue Fähigkeiten aus der Pixacare-Lösung freizuschalten. Diese Module ermöglichen eine krankheitsspezifische Behandlung mit künstlicher Intelligenz (Deep Learning), die eine medizinische Entscheidungshilfe bietet. Das Pixacare-Medizinprodukt ist CE-gekennzeichnet.

ARTIKEL 1: GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden "AGB") beschreiben die Bedingungen und Konditionen, unter denen PIXACARE seinen Kunden, Nutzern und Angehörigen der Gesundheitsberufe Zugang zur PIXACARE-App (im Folgenden "App" oder "Dienst") gewährt.Die Nutzung des Dienstes setzt die vorbehaltlose Annahme der AGB voraus. Der Nutzer erklärt, dass er diese zur Kenntnis genommen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert, indem er bei der Registrierung in der PIXACARE-Anwendung und vor jeder Zahlung das dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt. Indem der Nutzer nach dem Inkrafttreten der geänderten AGB weiterhin auf PIXACARE zugreift oder PIXACARE nutzt, erklärt er sich damit einverstanden, an diese AGB gebunden zu sein. Die AGB gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die, wenn sie nicht vorher und ausdrücklich von PIXACARE akzeptiert wurden, für PIXACARE nicht durchsetzbar sind, unabhängig davon, wann PIXACARE davon Kenntnis erlangt hat. Die AGB sind jederzeit auf der Website zugänglich und haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version oder jedem anderen widersprüchlichen Dokument.

ARTIKEL 2 - ANWENDUNGSBEREICH

Die AGB gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt zwischen PIXACARE einerseits und jedem Nutzer, jeder Pflegeeinrichtung oder jeder natürlichen oder juristischen Person, unabhängig davon, ob er die kostenlose oder kostenpflichtige Version der Anwendung nutzt (im Folgenden Nutzer" genannt), andererseits.

ARTIKEL 3 - ZUGANG ZUM DIENST

Nachdem der Nutzer die vorliegenden AGB akzeptiert hat, kann er über sein Mobiltelefon oder seinen Computer, dessen Vertraulichkeit er gewährleistet, auf die Anwendung zugreifen, wobei er über ein sicheres Gerät, einen aktuellen Internetbrowser und eine sichere Breitbandverbindung zum Internet verfügt. Um auf sein Konto zuzugreifen, loggt sich der Nutzer mit der von ihm gewählten E-Mail-Adresse und seinem Passwort ein, das aus mindestens 12 Zeichen bestehen muss, die sich aus Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen und mindestens einem Sonderzeichen zusammensetzen. Es wird dringend empfohlen, ein einzigartiges, schwer zu erratendes Passwort zu wählen und es bei Systemen, die sensible Daten enthalten, alle 90 Tage zu erneuern. Um die Anmeldung zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, hat der Nutzer die Möglichkeit, sich mithilfe seiner biometrischen Daten (Fingerabdruckerkennung, Gesichtserkennung, vierstelliger Code) zu identifizieren, wenn sein Gerät dies zulässt, indem er die entsprechenden Funktionen auf seinem Gerät einstellt. Wenn der Nutzer bei seiner vorherigen Anmeldung das Kästchen "Angemeldet bleiben" angekreuzt hat, wird er beim nächsten Öffnen der Anwendung automatisch angemeldet, wenn die Daten gespeichert wurden. Falls biometrische Daten gespeichert wurden und nach zwei Anmeldeversuchen nicht erkannt werden, wird der Nutzer automatisch zum Anmeldebildschirm weitergeleitet und muss sein übliches Passwort eingeben. Anhand der vom Nutzer mitgeteilten Informationen erstellt PIXACARE ein Konto, zu dem nur der Nutzer Zugang hat. Der Nutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Benutzerkonto erfolgen. Daher muss er sein Passwort vertraulich behandeln und sollte es vorzugsweise nicht standardmäßig speichern oder in einer leicht zugänglichen digitalen oder Papierdatei gemäß den Empfehlungen der Nationalen Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen aufbewahren. PIXACARE behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Nutzerkontos zu verweigern oder ein Nutzerkonto zu schließen, wenn die wesentlichen Vorsichtsmaßnahmen nicht eingehalten werden, ohne dass eine Entschädigung gefordert werden kann. Der Nutzer kann jederzeit bei PIXACARE unter der folgenden E-Mail-Adresse: support@pixacare.com die Änderung seiner Authentifizierungselemente beantragen und verpflichtet sich, PIXACARE unverzüglich zu informieren, wenn er eine Nutzung seines Logins und/oder Passworts durch einen unbefugten Dritten vermutet, wenn er es verliert oder stiehlt.

ARTIKEL 4: UNSERE ANGEBOTE

Alle unsere Angebote beinhalten die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Daten, die bei einem zertifizierten Hoster aufbewahrt werden.

4.1 Freiberufliche Gesundheitsfachkräfte

Niedergelassene Ärzte können von den folgenden Versionen profitieren:Kostenlose Testversion: Diese beinhaltet den Zugang zur mobilen Anwendung und einen geringen Speicherplatz. Die Daten werden in einer einzigen Datenbank gespeichert, die von den Nutzern der Testversion gemeinsam genutzt wird. Die Testversion ist zeitlich nicht begrenzt und ermöglicht es Ihnen, Fotos auf sichere Weise zu versenden. Die Premium-Version: Sie umfasst den vollständigen Zugang zu PIXACARE, sowohl über die Web- als auch die mobile Anwendung, sowie mehr Speicherplatz für eine monatliche Gebühr. Jedes zusätzliche Gigabyte an Speicherplatz wird monatlich berechnet. Der Wechsel von der Testversion zur Premiumversion ermöglicht eine automatisierte Datenportierung.

4.2 Gesundheitseinrichtungen

Die Version für Krankenhäuser umfasst:- Einen vollständigen Zugang zu PIXACARE (Web- und mobile Anwendung)- Eine unbegrenzte Anzahl von Konten- Eine zentrale Verwaltung der Konten- Eine Verwaltung nach Abteilungen- Einen E-Mail- und Telefonsupport- Einen dedizierten PIXACARE-Ansprechpartner PIXACARE stellt den Einrichtungen eine Testversion zur Verfügung, um die Lösung zu testen. Die Modalitäten dieser Testphase werden nach einem Kostenvoranschlag festgelegt. Diese Testversion ist kostenlos, wenn die Lösung von PIXACARE abonniert wird. Nach Ablauf dieser Frist wird der Zugang zur Anwendung automatisch geschlossen, wenn der Kunde die Dienste von PIXACARE nicht in Anspruch nehmen möchte oder wenn er keine Antwort von ihm erhält. Der Kunde erhält seine Daten zurück, die nicht von PIXACARE aufbewahrt werden, und muss einen Pauschalbetrag entrichten, der im Kostenvoranschlag angegeben ist. Dieses Angebot ist dem Krankenhausumfeld vorbehalten. Der Preis des Abonnements wird auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags je nach dem erforderlichen Speichervolumen mitgeteilt. Alle Angehörigen der Gesundheitsberufe können dieses Angebot nutzen, wenn die Gesundheitseinrichtung, die die PIXACARE-Lösung abonniert hat, ihre Rechte eröffnet. Die Zahlung des Abonnements erfolgt durch monatliche Abbuchungen in gleicher Höhe am 5. eines jeden Monats und zum ersten Mal innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Abonnements. Zu diesem Zweck muss dem ordnungsgemäß ausgefüllten und von einer bevollmächtigten Person unterzeichneten Abschluss eines Abonnements Folgendes beigefügt werden:- eine SEPA-Lastschriftermächtigung;- ein Bankkundenausweis. Rechnungen werden per E-Mail ausgestellt und zugestellt.

ARTIKEL 5 - DAUER DES ABONNEMENTS

Die Parteien beabsichtigen nicht, ihre Verpflichtung von einer Bedenkzeit abhängig zu machen. Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt der Nutzer einen Lizenzvertrag für die Nutzung von PIXACARE für die Dauer eines Monats zu dem am Tag des Abschlusses geltenden Tarif ab, der automatisch und stillschweigend um jeweils gleich lange Zeiträume verlängert wird, es sei denn, der Nutzer kündigt den Vertrag schriftlich per Einschreiben mit Rückschein unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahrestag des Vertragsabschlusses.

ARTIKEL 6 - ZAHLUNGSAUSFALL

Unbeschadet möglicher Schadensersatzansprüche und des Rechts von PIXACARE, den Vertrag zu Lasten des Nutzers zu kündigen, führt jede Nichtzahlung einer Rechnung durch den Nutzer bei Fälligkeit von Rechts wegen zu :- die Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich zehn Prozentpunkte ab dem ersten Tag des Verzugs;- die Anwendung einer Pauschalentschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 € pro unbezahlter Rechnung, zuzüglich der Erstattung aller Kosten und Honorare für Verfahren oder Einziehung, Mahnungen und Aufforderungen, Betreibungen oder Sicherungsmaßnahmen, die zur Einziehung der geschuldeten Beträge erforderlich sind. PIXACARE behält sich außerdem das Recht vor, den Zugang des Nutzers zur Anwendung automatisch zu sperren, ohne den Nutzer vorher in Verzug setzen zu müssen.

ARTIKEL 7 - KEINE ENTSCHÄDIGUNG

Ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von PIXACARE und unter der Voraussetzung, dass die gegenseitigen Forderungen und Schulden sicher, liquide und fällig sind, kann der Nutzer keine gültige Aufrechnung vornehmen zwischen eventuellen Strafen für Verzögerungen bei der Lieferung der bestellten Dienste oder Nichtübereinstimmung mit der Bestellung einerseits und den Summen, die der Nutzer PIXACARE für den Kauf der genannten Dienste schuldet, andererseits.

ARTIKEL 8 - HAFTUNG
8.1. Haftung für den Dienst

Im Rahmen des gelieferten Dienstes garantiert PIXACARE dem Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen jeden Konformitätsmangel oder versteckten Mangel, der aus einer mangelhaften Ausführung des bestellten Dienstes resultiert, unter den Bedingungen, Grenzen und gemäß den nachstehend definierten Modalitäten. Der von PIXACARE bereitgestellte Dienst entspricht der geltenden französischen Gesetzgebung. PIXACARE kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Gesetzgebung des Landes, in dem die Dienste erbracht werden, nicht eingehalten wird. Es obliegt dem Nutzer, der allein für die Auswahl der angeforderten Dienste verantwortlich ist, diese zu überprüfen. PIXACARE unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Nutzer vollständig authentifiziert ist, indem er Dienste nutzt, die im Rahmen der Allgemeinen Sicherheitsrichtlinie für Informationssysteme im Gesundheitswesen (PGSSI-S) angeboten werden. Da PIXACARE von der Qualität dieser Dienste abhängig ist, ist PIXACARE zu einer Mittelverpflichtung verpflichtet. Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Nutzer PIXACARE innerhalb von maximal ZEHN (10) Tagen nach der Bereitstellung des Dienstes schriftlich über das Vorhandensein von Mängeln oder Konformitätsfehlern informieren. Die Garantie von PIXACARE ist auf die Rückerstattung der vom Nutzer tatsächlich gezahlten Raten beschränkt und PIXACARE kann nicht als verantwortlich oder säumig für jede Verzögerung oder Nichterfüllung infolge des Eintretens eines Falles höherer Gewalt im Sinne der üblicherweise von der französischen Rechtsprechung anerkannten Definition angesehen werden. PIXACARE wird die als fehlerhaft erkannte Dienstleistung so schnell wie möglich korrigieren oder, falls dies nicht möglich sein sollte, diese Dienstleistung zurückerstatten, indem sie dem Konto von den Betrag gutschreibt, der für die bestellte Dienstleistung abgebucht wurde. In keinem Fall kann PIXACARE für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem Nutzer, seinem Patienten oder einem Dritten durch die Nutzung des Dienstes entstehen. Sofern nicht anders bewiesen, stellen die im Computersystem von PIXACARE gespeicherten Daten den Beweis für alle mit dem Nutzer abgeschlossenen Transaktionen dar.

8.2. Haftung aufgrund des Netzwerks und der Hardware des Nutzers

PIXACARE kann nicht für Unterbrechungen des Netzwerks verantwortlich gemacht werden, die zu eventuellen Nichtverfügbarkeiten oder Verlangsamungen des Zugriffs auf die Anwendung führen. Der Nutzer ist allein für die Wartung und die Sicherheit seines Netzwerks verantwortlich.

8.3. Haftung der Nutzer

Der Nutzer bleibt allein verantwortlich für die Nutzung seines Kontos. Die Nutzer von Gesundheitseinrichtungen sind für die Verwaltung der Berechtigungen und die Nutzung der Konten durch das Krankenhauspersonal, das auf die Anwendung zugreifen darf, verantwortlich.

ARTIKEL 9 - WARTUNG UND VERFÜGBARKEIT DES DIENSTES

PIXACARE unterliegt in Bezug auf die Bereitstellung des Dienstes einer Mittelverpflichtung. Im Falle von Pannen oder Anomalien, die ausschließlich der Anwendung zuzuschreiben sind, unter Ausschluss jeglicher Fehler des Nutzers, wird PIXACARE alle ihr zur Verfügung stehenden angemessenen Mittel einsetzen, um eine schnelle Rückkehr zu den normalen Nutzungsbedingungen zu ermöglichen. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder Korrekturen sind notwendig, um das reibungslose Funktionieren der Anwendung zu gewährleisten. PIXACARE behält sich die Möglichkeit vor, den Zugang zur Anwendung jederzeit zu unterbrechen, um die oben genannten Operationen durchzuführen. PIXACARE verpflichtet sich, die Verfügbarkeit seines Dienstes mit einer jährlichen Rate von 99,5 % aufrechtzuerhalten.

Der Nutzer kann sich in keinem Fall diesen Vorgängen widersetzen oder eine Entschädigung oder einen Ausgleich für die daraus resultierende vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Anwendung verlangen. Der Nutzer stimmt jeder Weiterentwicklung der Anwendung zu, die nur PIXACARE beschließen und durchführen kann.

ARTIKEL 10: KÜNDIGUNG
10.1 Bei vertraglichem Ende

Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung der in Artikel 5 dieses Vertrags festgelegten Kündigungsfrist kündigen.Wenn der Nutzer das Abonnement kündigt, werden ihm die medizinischen Daten in einem lesbaren und strukturierten Format zurückgegeben.

10.2 Als Strafe

Im Falle der Nichteinhaltung einer beliebigen Verpflichtung, die sich aus den vorliegenden AGB ergibt, durch den Nutzer behält sich PIXACARE die Möglichkeit vor, nach seiner freien Wahl entweder das Konto des Nutzers zu sperren oder das Abonnement zu kündigen. Im letzteren Fall werden die im Rahmen des Abonnements noch ausstehenden Beträge endgültig fällig und vom Bankkonto des Nutzers abgebucht und bleiben ihm in voller Höhe als pauschale Entschädigung erhalten.

10.3 Einvernehmliche Kündigung

PIXACARE kann den Nutzer um eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags bitten, falls der Nutzer während der Ausführung der Leistung auf streng unvorhersehbare Schwierigkeiten stößt, deren Lösung den Einsatz von Mitteln erfordert, die in keinem Verhältnis zum Betrag des Vertrags stehen.

ARTIKEL 11: SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

PIXACARE verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, die seit dem 25. Mai 2018 anwendbar ist (im Folgenden "DSGVO").PIXACARE verpflichtet sich zu :

- die Daten nur zu den Zwecken verarbeiten, die für die Ausführung der Leistung unbedingt erforderlich sind ;

- bei ihren Werkzeugen, Produkten, Anwendungen oder Dienstleistungen die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik (Privacy by Design) und des Datenschutzes durch Voreinstellungen (Privacy by Default) berücksichtigen ;

- ausreichende Garantien für die Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bieten ;

- alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Zugänglichkeit der Daten zu gewährleisten;

- den Schutz der Privatsphäre insbesondere durch die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Sicherheit von Patientendaten sicherstellen.

11.1. Die Nutzerdaten

Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung verarbeitet PIXACARE die personenbezogenen Daten der Nutzer, die bei der Registrierung mit deren Zustimmung angegeben wurden. Dabei handelt es sich um folgende Daten: Name, Vorname, Postanschrift und E-Mail-Adresse, Beruf, medizinische Fachrichtung und zugehöriger CPAM-Code, RPPS-Nummer und/oder ADELI-Nummer, Telefonnummer, Name und Anschrift des Arbeitgebers, Bankdaten. PIXACARE verwendet diese personenbezogenen Daten, um:- den Zugang zur Anwendung zu gewähren;- Abonnements zu verwalten und mit dem Nutzer über diese zu kommunizieren;- Zahlungen zu bearbeiten;- Rechnungen zu erstellen;- seine Dateien und Nutzerkonten zu speichern und zu aktualisieren;- Betrug oder Missbrauch zu verhindern und aufzudecken. PIXACARE kann sich gegebenenfalls als Administrator unter Verwendung eines dafür vorgesehenen Kontos in die Anwendung einloggen, und zwar im Rahmen der Wartung oder Verbesserung seiner Dienste, insbesondere um Unterstützung bei technischen Problemen zu leisten, was der Nutzer anerkennt und akzeptiert. Dieser Zugriff umfasst nicht das Ansehen, Ändern oder Löschen von medizinischen Daten. Der Nutzer hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf der Einwilligung und Widerspruch in Bezug auf die ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Der Nutzer kann auch den Verbleib seiner Daten nach seinem Tod festlegen. Diese Anfragen sind an PIXACARE zu richten, und zwar per E-Mail an die folgende Adresse gdpr@pixacare.comen unter Angabe seines Vor- und Nachnamens, der Anschrift, der Telefonnummer sowie des Gegenstands der Anfrage und des Rechts, auf das er sich berufen möchte. Um die Identität der Person, von der die Anfrage ausgeht, sicherzustellen, kann PIXACARE eine Kopie des Personalausweises verlangen. Falls der Nutzer die Entfernung einer oder mehrerer angeforderter Informationen verlangt, die von PIXACARE für die Durchführung der Dienste als notwendig erachtet werden, kann PIXACARE die Erneuerung des Abonnements nach eigenem Ermessen ablehnen. Die Daten des Nutzers werden während der gesamten Dauer des Abonnements aufbewahrt. Im Falle einer Kündigung des Abonnements werden die medizinischen Daten dem Nutzer in einem strukturierten und verwertbaren Format in Form einer Zip-Datei zurückgegeben, die an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, bevor sie von den Diensten von PIXACARE innerhalb einer Frist von 30 Tagen gelöscht werden.

11.2. Auslagerung von Patientendaten

Die vorliegenden Klauseln sollen die Bedingungen festlegen, unter denen sich PIXACARE (im Folgenden "Auftragsverarbeiter") verpflichtet, im Auftrag von (im Folgenden "Verantwortlicher") die im Folgenden definierten Operationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durchzuführen. Im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der DSGVO.

11.2.1 Beschreibung der Verarbeitung, die Gegenstand der Vergabe von Unteraufträgen ist

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen die personenbezogenen Daten der Patienten, die für die Erfüllung des Vertrags zwischen ihnen erforderlich sind. Die vom Verantwortlichen bereitgestellten verarbeiteten Daten sind:- Fotografien, namentliche und medizinische Daten der Patienten, die gesammelt und gespeichert werden, um die medizinische oder chirurgische Pflege und Behandlung durchzuführen, die zur Verbesserung der Gesundheit des Patienten erforderlich ist.- Kontaktdaten von Angehörigen der Gesundheitsberufe, die dem Verzeichnis des Nutzers hinzugefügt werden. Die Operationen, die der Unterauftragnehmer mit den Daten über die Anwendung durchführt, sind folgende:

- die Abfrage von Fotografien, namentlichen und medizinischen Patientendaten, die vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung in der gesicherten Anwendung PIXACARE hinterlegt wurden, wobei die Anwendung die Authentifizierung des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, die Sicherheit und die Rückverfolgbarkeit der Daten ermöglicht ;

- Abruf der Kontaktdaten von Angehörigen der Gesundheitsberufe, die der für die Verarbeitung Verantwortliche in sein Verzeichnis aufgenommen hat ;

- die Bereitstellung dieser Elemente für den für die Verarbeitung Verantwortlichen in einem strukturierten Format und auf einer organisierten und ergonomischen Schnittstelle.

11.2.2 Informationsrecht der betroffenen Personen

Es obliegt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen, den von ihm betreuten Personen zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten, die vom Unterauftragnehmer verarbeitet werden, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. So verpflichtet sich der für die Verarbeitung Verantwortliche, die Einwilligung der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen schriftlich einzuholen, bevor er irgendwelche Fotos verarbeitet. In Bezug auf Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser wird diese Einwilligung im Vorfeld vom Patienten bei seiner Aufnahme eingeholt. Wir möchten Sie auf die in PIXACARE integrierte Chat-Funktion hinweisen. Diese Funktion ermöglicht den Austausch von Daten und Informationen über einen Patienten ausschließlich zwischen Fachleuten, die PIXACARE nutzen. Obwohl davon ausgegangen wird, dass der Austausch dieser Informationen innerhalb der Gesundheitseinrichtung und innerhalb desselben Behandlungsteams stattfindet, kann der Austausch auch mit einer dritten Fachkraft erfolgen, die in einer anderen Gesundheitseinrichtung tätig ist. In allen Fällen ist es zwingend erforderlich, den Patienten zu informieren, der die Möglichkeit haben muss, sich dieser Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersetzen. Darüber hinaus muss für jeden weiteren Austausch mit einem externen Gesundheitsfachmann die ausdrückliche Zustimmung des Patienten eingeholt werden

Darüber hinaus können die so gesammelten Daten nach der Anonymisierung Gegenstand einer automatisierten Weiterverarbeitung zu Zwecken der prädiktiven Medizin, der Präzisionsmedizin, der Entscheidungshilfe und/oder der Prävention durch PIXACARE sein. Unter der folgenden Adresse finden Sie ein Musterformular für die Information und die Einholung der Patienteneinwilligung: https://pixacare.com/patient-consent

11.2.3 Ausübung der Rechte von Personen

Wenn die betroffenen Personen beim Auftragsverarbeiter Anträge auf Ausübung ihrer Rechte stellen, sendet der Auftragsverarbeiter diese Anträge nach Erhalt per E-Mail an die vom Verantwortlichen angegebene Adresse.

11.2.4 Sort der Daten

Die Dauer der Speicherung der Daten ist auf das absolut Notwendige beschränkt, d. h. auf die Dauer, die für die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Vertrags unerlässlich ist. Da die Patientendaten nicht unter der Kontrolle von PIXACARE stehen, obliegt es dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, die Dauer der Speicherung dieser Daten festzulegen. Im Falle einer Abmeldung werden die Daten aus dem Nutzerkonto zurückgegeben und anschließend von PIXACARE zusammen mit dem gesamten Konto gelöscht.

11.2.5 Nachträgliche Vergabe von Unteraufträgen
11.2.5.1 Grundsätze

Der Auftragsverarbeiter kann einen anderen Auftragsverarbeiter (im Folgenden "der weitere Auftragsverarbeiter") mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten beauftragen. In diesem Fall informiert er den für die Verarbeitung Verantwortlichen vorab schriftlich über alle geplanten Änderungen hinsichtlich des Hinzufügens oder Ersetzens anderer Unterauftragsverarbeiter. Aus dieser Information gehen die untervergebenen Verarbeitungstätigkeiten, die Identität und die Kontaktdaten des weiteren Auftragsverarbeiters klar hervor. Der für die Verarbeitung Verantwortliche verfügt über eine Frist von mindestens zwei Monaten ab dem Datum des Erhalts dieser Information, um seine Einwände vorzubringen. Die Unterauftragsverarbeitung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche innerhalb der vereinbarten Frist keine Einwände erhoben hat. Der ursprüngliche Unterauftragnehmer ist verpflichtet, die Verpflichtungen aus diesen AVVU im Namen und nach den Anweisungen des Verantwortlichen für die Verarbeitung einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des ursprünglichen Auftragsverarbeiters, sicherzustellen, dass der Unterauftragsverarbeiter die gleichen ausreichenden Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bietet, so dass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht.

11.2.5.2 Liste der späteren Unterauftragnehmer

Die Anwendung wird bei Microsoft Azure gehostet, einem zugelassenen Anbieter von Gesundheitsdaten, dessen Server sich in Frankreich und der Europäischen Union befinden.

11.2.6 Transfers außerhalb der Europäischen Union

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.

11.2.7 Sicherheitsmaßnahmen

Der Unterauftragnehmer erklärt, dass er ausreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bietet. Der Unterauftragnehmer verpflichtet sich, die folgenden Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen: - die Verpflichtung des für die Verarbeitung Verantwortlichen, die Einwilligung des Patienten einzuholen; - Mittel zur Gewährleistung der ständigen Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste; - Mittel zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und des Zugangs zu ihnen innerhalb einer angemessenen Frist im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls; - Testverfahren zur regelmäßigen Bewertung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung und zur Durchführung der erforderlichen Korrekturmaßnahmen.Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, der Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit nachzukommen, die in den geltenden Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten gefordert wird.

11.2.8 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter meldet dem für die Verarbeitung Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 24 Stunden, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, an die vom für die Verarbeitung Verantwortlichen bereitgestellten Kontaktdaten. Dieser Benachrichtigung werden alle relevanten Unterlagen beigefügt, damit der für die Verarbeitung Verantwortliche die Verletzung gegebenenfalls der zuständigen Aufsichtsbehörde melden kann. Die Meldung enthält mindestens : - eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich, wenn möglich, der Kategorien und der ungefähren Anzahl der von der Verletzung betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Datensätze personenbezogener Daten; - den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Auftragsverarbeiters oder einer anderen Kontaktstelle, bei der weitere Informationen eingeholt werden können ; - eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; - eine Beschreibung der Maßnahmen, die zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ergriffen wurden oder die der Unterauftragnehmer vorschlägt zu ergreifen, gegebenenfalls einschließlich der Maßnahmen zur Abmilderung etwaiger negativer Folgen. Wenn und soweit es nicht möglich ist, alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitzustellen, können die Informationen dem für die Verarbeitung Verantwortlichen so schnell wie möglich gestaffelt übermittelt werden.

11.2.9 Datenschutzbeauftragter

Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten mit, falls er einen solchen gemäß Artikel 37 der DSGVO bestellt hat.

11.2.10 Register der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, ein Register aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen durchgeführt werden, zu implementieren, das Folgendes umfasst: - Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen, in dessen Auftrag er handelt, etwaiger Unterauftragnehmer und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten; - die Kategorien der im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungen; - die angewandten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen ; - gegebenenfalls Übermittlungen personenbezogener Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Identifizierung dieses Drittlandes oder dieser internationalen Organisation und, im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 DSGVO, der Dokumente, die das Vorhandensein geeigneter Garantien belegen.

11.2.11 Unterstützung des Auftragsverarbeiters bei der Einhaltung der Verpflichtungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Der Auftragsverarbeiter kann dazu aufgefordert werden, den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Durchführung seiner Datenschutz-Folgenabschätzung für den Teil zu unterstützen, der sich auf die betreuten Patienten bezieht, zu denen der Auftragsverarbeiter Zugang hat.

11.2.12 Dokumentation Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Dokumentation zur Verfügung gestellt wird, die erforderlich ist, um die Einhaltung aller seiner Verpflichtungen nachzuweisen. Er wird die Durchführung von Audits, einschließlich Inspektionen, durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einen anderen Auditor, den der für die Verarbeitung Verantwortliche beauftragt hat und der ausreichende Garantien vorweisen kann, ermöglichen. Die Kosten, die durch ein Audit oder eine Inspektion auf Initiative einer Partei entstehen, werden von dieser Partei getragen.

11.2.13 Pflichten des Softwareherstellers gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen

PIXACARE als Herausgeber der Anwendung verpflichtet sich, eine Software zu liefern, die den geltenden Vorschriften entspricht. Standardmäßig sind alle Regeln zum Schutz personenbezogener Daten in der Software aktiviert. Der Schutz der Privatsphäre wird implizit in der Software verwaltet. Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit der Daten ist ebenfalls in der Software gewährleistet. Bei der Gestaltung der Software werden die bewährten Verfahren der IT-Sicherheit eingehalten. Dies betrifft insbesondere die verwendeten Technologien und Protokolle, die den neuesten Entwicklungen folgen müssen, um das höchste Maß an Vertraulichkeit, Integrität und Zugänglichkeit der Daten zu gewährleisten.

11.2.14 Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen gegenüber dem Unterauftragnehmer Der für die Verarbeitung Verantwortliche verpflichtet sich, : - die Daten unter Einhaltung der geltenden Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erheben und insbesondere eine ausdrückliche und unmissverständliche Einwilligung der betreuten Person einzuholen; - dem Unterauftragsverarbeiter die Vorlage für die Einholung der Einwilligung, die die betreute Person bestätigt, zur Dokumentation seiner eigenen Konformität zur Verfügung zu stellen (und ihm jede Aktualisierung unverzüglich zukommen zu lassen); - dem Unterauftragsverarbeiter die Vorlage für die Einholung der Einwilligung zur Verfügung zu stellen, die die betreute Person bestätigt, um seine eigene Konformität zu dokumentieren (und ihm jede Aktualisierung unverzüglich zukommen zu lassen);- alle Anweisungen zu Änderungen des Zwecks der Verarbeitung, die sich auf den Unterauftragnehmer auswirken, schriftlich dokumentieren; - vor und während der Verarbeitung sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die Verpflichtungen der DSGVO erfüllt; - die Verarbeitung beaufsichtigen, einschließlich, falls erforderlich, der Durchführung von Audits und Inspektionen beim Unterauftragnehmer.

ARTIKEL 12 - COOKIES

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die bei Ihrem Besuch auf einer Website auf der Festplatte Ihres Computers oder im Speicher Ihres Browsers abgelegt wird. Sie speichert bestimmte Informationen über Ihre Navigation oder Ihr Online-Verhalten (z. B. eine Sitzungs-ID, die Wahl einer Sprache oder ein Datum).Wenn Sie sich in Ihr PIXACARE-Konto einloggen, werden Cookies installiert, die für das reibungslose Funktionieren der Anwendung erforderlich sind.

ARTIKEL 13 - HYPERLINKS

Auf der Website können ausgehende Hypertext-Links vorhanden sein, jedoch sind die Webseiten, zu denen diese Links führen, in keiner Weise der Verantwortung des Herausgebers unterworfen, der keine Kontrolle über diese Links hat. Der Nutzer darf PIXACARE daher nicht für den Inhalt und die Ressourcen, die sich auf diese ausgehenden Hyperlinks beziehen, zur Verantwortung ziehen.

ARTIKEL 14 - GEISTIGES EIGENTUM UND EINGERÄUMTE RECHTE

Der Inhalt der Website www.pixacare.com und der Anwendung ist Eigentum von PIXACARE und durch französische und internationale Gesetze über geistiges Eigentum geschützt.Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieses Inhalts ist strengstens untersagt und kann den Tatbestand der Fälschung erfüllen.Darüber hinaus bleibt PIXACARE Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an Software, Fotografien, Präsentationen, Studien, Zeichnungen, Logos, Marken, Modellen, Prototypen usw., die im Hinblick auf die Bereitstellung der Dienste erstellt werden. Nur der Nutzer, der die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterzeichnet hat, hat das Recht, die Anwendung zu nutzen. Die Gewährung des Nutzungsrechts führt nicht zu einer Übertragung des Eigentums.

Folglich ist es dem Nutzer strengstens untersagt, insbesondere die folgenden Vorgänge durchzuführen oder durchführen zu lassen:- das dem Nutzer durch diesen Vertrag eingeräumte Recht zur Nutzung der Software abzutreten oder zu gewähren, auch wenn dies kostenlos geschieht;- die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen;- die Software zu dekompilieren, zu manipulieren, zu disassemblieren, zu verändern oder neu zu programmieren;- die Software in eine beliebige Sprache zu übertragen;- die Software ganz oder teilweise in eine andere Software oder ein anderes Programm zu integrieren;- von der Software abgeleitete Produkte und/oder Funktionen zu erstellen und/oder zu verbreiten;- die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen und auszutauschen;- die Marken und Eigentumshinweise auf der Software oder jeder Reproduktion davon oder jedem sich darauf beziehenden Medium zu entfernen oder zu ändern;- die Software in jeglicher Form an wen auch immer zu übertragen;- auf die Quellen zuzugreifen;- eventuelle Fehler in der Software zu korrigieren. In der Tat behält sich PIXACARE ausdrücklich das Recht vor, eventuelle Fehler der Software zu korrigieren, und gestattet Dritten keinen Zugang zu den Quellcodes. Um diesen Schutz des Eigentums zu gewährleisten, verpflichtet sich PIXACARE insbesondere dazu:- die Eigentumshinweise, die PIXACARE auf den Programmen, den Datenträgern und der Dokumentation angebracht hat, sichtbar zu halten;- die Eigentumshinweise, die PIXACARE auf den Programmen, den Datenträgern und der Dokumentation angebracht hat, sichtbar zu halten;- die Eigentumshinweise, die PIXACARE auf den Datenträgern und der Dokumentation angebracht hat, sichtbar zu halten. Die Parteien vereinbaren, dass jede andere Nutzung die vorherige ausdrückliche Zustimmung von PIXACARE erfordert, die gegen eine zusätzliche Vergütung akzeptiert oder nach eigenem Ermessen verweigert werden kann.

ARTIKEL 15 - VERTRAULICHKEIT

Der Nutzer verpflichtet sich, alle Dokumente, Informationen, Ergebnisse oder Daten technischer, wissenschaftlicher, kommerzieller, finanzieller, industrieller oder anderer Art, von denen er bei der Nutzung von PIXACARE Kenntnis erlangt, als streng vertraulich zu behandeln.Der Nutzer verpflichtet sich folglich, sowohl für seine eigene Rechnung als auch für die seiner Mitarbeiter, Angestellten und Berater, für die er sich verbürgt, die genannten Dokumente und Informationen an keine Person und in keiner Form weiterzugeben und sie nicht zu persönlichen Zwecken und/oder außerhalb der Ausführung des vorliegenden Vertrags zu verwerten.Der Nutzer verpflichtet sich außerdem, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um diesen vertraulichen Charakter zu bewahren, als ob es sich um seine eigenen Informationen handeln würde.Die Kündigung des Vertrags kann den Nutzer nicht von dieser Verpflichtung befreien.

ARTIKEL 16 - HÖHERE GEWALT

Jede Nichterfüllung, die auf höhere Gewalt gemäß der Definition in den AGB zurückzuführen ist, setzt deren Verpflichtungen aus. Wenn der Fall höherer Gewalt länger als drei Monate andauert, wird der Vertrag automatisch und ohne weitere Formalitäten gekündigt. Ausdrücklich als höhere Gewalt gelten neben den von den geltenden Texten und der Rechtsprechung der französischen Gerichte anerkannten Fällen die folgenden Fälle: Voll- oder Teilstreiks innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, Aussperrung, Unwetter, Epidemien, Blockierung der Transport- oder Versorgungsmittel aus irgendeinem Grund, Erdbeben, Brand, Sturm, Überschwemmung, Wasserschäden, staatliche oder gesetzliche Beschränkungen, gesetzliche oder vorschriftsmäßige Änderungen der Vermarktungs- oder Kommunikationsformen, Computerausfall, Blockierung der Telekommunikation des vermittelten Netzes und generell jeder andere Fall, der vom ausdrücklichen Willen der Parteien unabhängig ist und die normale Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung verhindert. PIXACARE wird den Nutzer rechtzeitig über die oben aufgeführten Fälle und Ereignisse informieren.

ARTIKEL 17 - NICHTIGKEIT UND UNABHÄNGIGKEIT VON KLAUSELN

Die Parteien verpflichten sich daher, gegebenenfalls so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen, indem sie eine geeignete Bestimmung anstelle der nichtigen Klausel oder zur Ergänzung der fehlenden Klausel einführen.

ARTIKEL 18 - TOLERANZ

Die Duldung einer Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung dieser ANB durch eine Partei oder allgemein die Duldung einer Handlung, Unterlassung oder Unterlassung der anderen Partei, die nicht mit den Bestimmungen des Vertrags übereinstimmt, gilt nicht als Änderung dieses Vertrags oder als Begründung eines Rechts.

ARTIKEL 19: VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Die Überschriften und Unterüberschriften des Vertrags wurden zu Informationszwecken verfasst und können nicht zur Auslegung einer Bestimmung des vorliegenden Vertrags herangezogen werden. Da die EULA späteren Änderungen unterliegen können, gilt die Version, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abonnements auf der Website gültig ist. PIXACARE wird sich bemühen, die Nutzer 30 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der geänderten AGB zu benachrichtigen.

ARTIKEL 20: SPRACHE - AUF DEN VERTRAG ANWENDBARES RECHT - STREITIGKEITEN

PIXACARE ist eine Gesellschaft nach französischem Recht. Das auf die vertraglichen Beziehungen anwendbare Recht ist ausschließlich das französische Recht. Nur die französische Version der AGB ist zwischen den Parteien verbindlich, auch wenn sie in eine oder mehrere andere Sprachen übersetzt wurden.Im Falle einer Streitigkeit werden die Parteien vor jeder gerichtlichen Klage eine gütliche Einigung untereinander oder unter Einschaltung eines gemeinsam gewählten Mediators anstreben.Jede Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann und die im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Durchführung, Auflösung oder Beendigung des vorliegenden Vertrags entsteht, wird den Gerichten im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts Colmar unterbreitet.

ARTIKEL 21 - ANNAHME DES NUTZERS

Die vorliegenden AGB treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten ab dem Tag, an dem der Nutzer das Abonnement abschließt, für die gesamte Dauer des betreffenden Dienstes, bis sie durch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzt werden.Die AGB sind dauerhaft unter folgender Adresse zugänglich: https://pixacare.com/cgvu Der Nutzer hat die Möglichkeit, die vorliegenden AGB von der Website herunterzuladen und zu speichern, wobei diese Vorgänge ausschließlich in seiner Verantwortung liegen. Da das vom Nutzer heruntergeladene und gespeicherte Dokument aktualisiert werden kann, ist im Streitfall nur die von PIXACARE gespeicherte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Jede Änderung tritt sofort nach ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft, gilt jedoch nicht für Bestellungen, die der Nutzer vor der Änderung bestätigt hat. Der Nutzer wird über das Datum der Aktualisierung dieser AGB informiert.Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags akzeptiert der Nutzer die AGB sowie die Datenschutzrichtlinie für personenbezogene Daten und Unteraufträge, die in einem Computerformat zugänglich sind, das den Ausdruck und/oder das Herunterladen ermöglicht, so dass der Nutzer eine Reproduktion oder Sicherung vornehmen kann. Der Nutzer erklärt und erkennt an, dass er diese Dokumente vollständig kennt und verzichtet daher darauf, sich auf widersprüchliche Dokumente zu berufen.

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